Pflege zu Hause

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Ansprechpartner

Herr
Michael Czurczak


Tel: 05621 78 92-12
michael.czurczak(at)drk-wildungen(dot)de Königsquellenweg 2a
34537 Bad Wildungen
Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
  • Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
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Foto: A. Zelck/DRK e. V.

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen? Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden. Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung. Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.htmlHinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port

      Verhinderungspflege

      Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
      Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr, diese kann durch einen Pflegedienst aber auch durch andere nahe Angehörige erbracht werden. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
       

      Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

      Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

      • aus dem Krankenhaus entlassen werden
      • aber noch nicht rehafähig sind
      • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

      Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

      • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr (in Ausnahmefällen acht Wochen)
      • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €.
      • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

      Entlastungsleistungen

      Liegt Pflegebedürftigkeit vor (ab Pflegegrad 1) haben Personen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€. Dieser ist zweckgebunden für Leistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie zur Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger einzusetzen. Ist der Entlastungsbetrag im Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbliebende Betrag in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen werden. Falls am Ende des Jahres noch Leistungsbeträge übriggeblieben sind, können diese bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres übertragen werden. 

      Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für: 

      • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, insbesondere zur Erstattung von Unterkunft und Verpflegung
      • Leistungen der Kurzzeitpflege 
      • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, z.B. pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung 

         

      Ausschließlich bei Pflegebedürftigkeit des Grades 1 kann der Entlastungsbetrag für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung im Sinnen des §36 SGB XI (Pflegesachleistungen) eingesetzt werden, z.B. Körperpflege. 

      Umwandlungsanspruch

      Für pflegebedürftige Personen ab dem Pflegerad 2 können bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrages des Pflegesachleistungen für die Kostenerstattung weiterer Leistungen zur Unterstützung im Alltag umgewidmet und eingesetzt werden. (§ 45a SGB XI) Hierfür kann die Kostenerstattung sogar nachträglich beantragt werden, dazu müssen entsprechende Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden.

      Wie geht es weiter?

      Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf. Alle unsere Beratungen sind kostenlos und für Sie völlig unverbindlich. Unsere Adresse lautet: DRK Kreisverband Bad Wildungen e.V.
      Königsquellenweg 2a
      34537 Bad Wildungen

      Tel. 05621 - 78 92 - 0 für die Verwaltung
      Tel. 05621 - 78 92 - 12 für die ambulante Pflege
      Wenn das Telefon der ambulanten Pflege nicht besetzt ist, nimmt die Verwaltung Ihren Anruf entgegen. Außerhalb der Geschäftszeiten gibt es einen Anrufbeantworter, der Ihre Nachricht entgegen nimmt. 

      Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

      Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.