Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V
Auf ärztliche Verordnung übernehmen wir medizinische Leistungen der häuslichen Krankenpflege,
z.B. Wundversorgung, Medikamtengabe, Injektionen, Blutzucker-/Blutdruckkontrollen.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
Im Rahmen der Pflegeversicherung erbringen wir körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie pflegerische Betreuungsleistungen, z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation,
Unterstützung bei der Ernährung, Begleitung bei Aktivitäten.
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder verhindert sind, springen wir bei Möglichkeit ein.
Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise genutzt werden, auch ergänzend zur
regulären Pflege.
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten ein monatliches Budget für zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsangebote. Dazu zählen z. B. Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen
oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.
Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Besuche durch und helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.