DRK Ambulante PflegeFoto: A. Zelck / DRK-Service…

Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung?

Unser ambulanter Pflegedienst sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause 
in vertrauter Umgebung stattfinden kann - sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. 
Wir stellen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation zusammen.

Ansprechpartner

Herr
Michael Czurczak

Tel: 0 56 21 - 78 92-12
michael.czurczak(at)drk-wildungen(dot)de

Königsquellenweg 2a
34537 Bad Wildungen

  • Länger eigenständig leben

    Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit 
    Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. 

Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V

Auf ärztliche Verordnung übernehmen wir medizinische Leistungen der häuslichen Krankenpflege, 
z.B. Wundversorgung, Medikamtengabe, Injektionen, Blutzucker-/Blutdruckkontrollen.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. 

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Im Rahmen der Pflegeversicherung erbringen wir körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie pflegerische Betreuungsleistungen, z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, 
Unterstützung bei der Ernährung, Begleitung bei Aktivitäten. 
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. 

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder verhindert sind, springen wir bei Möglichkeit ein. 
Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise genutzt werden, auch ergänzend zur 
regulären Pflege.

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten ein monatliches Budget für zusätzliche Betreuungs- 
und Entlastungsangebote. Dazu zählen z. B. Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen 
oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben.

Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir führen diese Besuche durch und helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.