schuldnerberatung-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Hilfen in der Not
  3. Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Ansprechpartner

Für die Schuldnerberatung in Bad Wildungen ist der DRK-Kreisverband Frankenberg e.V. zuständig.
Bitte wenden Sie sich direkt an:  Frau Christmann

Tel: 06451-2308143
christmann@drk-frankenberg.de  Auestraße 25
35066 Frankenberg (Eder) Webseite: http://www.drk-frankenberg.de/ 

Überschuldung kann jeden treffen - z. B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unerwartete Kosten. Auch verführt die Werbung für Ratenkredite leicht zur Überschätzung der finanziellen Möglichkeiten. Aus Angst und Scham wissen sich viele Betroffene nicht anders zu helfen, als auf teure und dubiose Kreditvermittler zurückzugreifen - Schulden kann man aber nicht mit Schulden bezahlen, die Spirale der Verschuldung setzt sich weiter fort. Leidtragende der zunehmenden Verarmung von Familien sind oft die Kinder.

In solchen Situationen ist es wichtig, sich nicht von den Schulden in die Enge treiben zu lassen, sondern aktiv einen Ausweg zu suchen. Das Deutsche Rote Kreuz kann zwar natürlich nicht Ihre Schulden bezahlen, Ihnen aber dabei helfen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.

Wie hilft die Schuldnerberatung?

"Wir prüfen Einnahmen und Ausgaben und erarbeiten einen Haushaltsplan, mit dem die Betroffenen ihre Schulden stückweise abtragen", erklären Katharina Krall und Monika Dutschke von der Schuldnerberatung des DRK in Weißwasser (Sachsen). Sie betreuen im Jahr 350 Ratsuchende, Jugendliche, Rentner, Eltern. Schulden tilgen sie nicht, aber sie erarbeiten Wege aus der Not.

Die Schuldnerberatung ist parteiisch. Sie hilft den Schuldnern, ihre Position zu stärken. Die Schuldner geben die Rahmenbedingungen vor, nach denen Hilfen erforderlich sind. Sie erteilen den Beratern den Auftrag, ihre Interessen zu wahren, Wege aus den individuellen Schwierigkeiten aufzuzeigen und bei existentiellen Bedrohungen sowie bei der Durchsetzung von Rechten zu vermitteln.

Beratungsstelle

DRK-Kreisverband Frankenberg

Auestraße 25
35066 Frankenberg

Telefon: 06451 - 2308143

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

Wer kann Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und was kostet sie?

Jeder, der Hilfe bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten benötigt. Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos.


Wie wird die Schuldnerberatung des DRK finanziert?


Beispiel Weißwasser: 73.500 € kostet diese Beratungsstelle jährlich; zehn Prozent trägt das Rote Kreuz aus Spendenmitteln, den Rest die öffentliche Hand.

Schuldnerberatungsstellen

  • Ursachen
  • Schuldnerberatungsstellen: Zuständigkeiten und Aufgaben
  • Beratungsinhalte
  • Erstgespräch

Welches sind die Ursachen einer Überschuldung?

Die Ursachen sind vielfältig. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Einstellung zu Schulden gewandelt. Im Gegensatz zu früher wird es den Menschen viel leichter gemacht, Kredite zu erhalten und die Regelung der Geldgeschäfte über ein Girokonto gehört heute zum Alltag. Heute sind es nicht mehr in erster Linie die Finanzierung von Immobilien oder PKW`s, sondern verstärkt wird auch der tägliche Bedarf über Girokontoüberzug oder kurzlebige Konsumartikel über Kredit finanziert. Das Leben auf „Pump“ ist heute in Privathaushalten zur Normalität geworden. Allein für privaten Konsum haben sich die Bundesbürger mit über 400 Milliarden Euro verschuldet.

Die Verschuldung wird häufig zur Überschuldung bei nicht vorhergesehenen bzw. geplanten Ereignissen und wird um so wahrscheinlicher, je länger ein unvorhergesehenes Ereignis andauert. Ursachen können sein:

  • plötzliche Arbeitslosigkeit
  • Wegfall von Überstunden oder einem Nebenjob
  • Berufsunfähigkeit oder Krankheit
  • Scheidung oder gescheiterte Partnerschaften
  • Geburt eines Kindes
  • Miet- und Energiepreiserhöhungen oder zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung
  • Überschätzung der eigenen Möglichkeiten zur Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung
  • Bürgschaften, die oft vertrauensvoll für Angehörige für hohe Summen abgegeben werden

Mögliche Folgen einer Überschuldung?

Gläubiger schicken Mahnungen, schließlich Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Teuer wird es, wenn sie Inkassoinstitute und / oder Rechtsanwälte beauftragen, die das Geld einfordern. Gerichtsvollzieher kommen zu Ihnen nach Hause und prüfen, was pfändbar ist und nehmen die eidesstattliche Versicherung ab. Gläubiger lassen über das Gericht beim Arbeitgeber Ihr Gehalt oder bei der Bank Ihr Konto pfänden. Die Folge dieser Zwangsmaßnahmen ist, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nur noch den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens auszahlt bzw. im letzteren Fall die Bank Überweisungs- und Daueraufträge nicht mehr ausführt.

Dann wird die Miete oder der Strom nicht mehr überwiesen, wichtige Beiträge an Versicherungen werden nicht bezahlt. Banken reagieren oft mit einer Kontokündigung. Vielen droht die Einstellung der Strom- und Gaszufuhr und letztlich auch der Verlust der Wohnung, schlimmstenfalls durch eine Räumungsklage. Können die Hypothekentilgungen nicht mehr aufgebracht und ein Käufer für die Immobilie nicht gefunden werden, drohen die Banken mit der Versteigerung.

Zuständigkeiten: Unterschiede in den Aufgaben von Schuldnerberatungsstellen

Seien Sie vorsichtig bei gewerblichen Schuldenregulierern.

Diese wollen eins, Ihr Geld. Eine kostenlose Beratung ist seriös. Leider ist es durch den Wegfall öffentlicher Mittel nicht allen Schuldnerberatungsstellen mehr möglich, ganz auf Gebühren zu verzichten. Suchen Sie nach Beratungsstellen in Ihrem Kreisverband.

Um nicht unnötige Wege oder Wartezeiten in Kauf zu nehmen, ist es wichtig zu wissen, dass es Unterschiede gibt zwischen der

a) Schuldnerberatungsstelle
b) Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, anerkannt im Sinne von § 305 InsO

Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle, wenn Sie

  • Hilfe suchen, um einen Überblick über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu bekommen.
  • Unterstützung bei existenzsichernden Maßnahmen suchen (Kontopfändung, drohende Räumungsklage etc.).
  • Unterstützung bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern und bei einer außergerichtlichen Regulierung suchen.

Bei einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle im Sinne von § 305 InsO haben Sie die Möglichkeit, wie vorab beschrieben, die allgemeinen Hilfen der Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen und zusätzlich

  • sich über ein Insolvenzverfahren und die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung zu informieren.
  • mit Unterstützung der Beratungsfachkraft sich außergerichtlich auf Basis eines Vergleichs zu einigen
  • bei Scheitern dieser Bemühungen ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen und dieses nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu beenden. 

Für wen sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen zuständig?

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-beratungsstellen sind zuständig für private Schuldner, die

  • nicht selbständig tätig sind
  • die nicht mehr selbständig sind, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und
  • keine offenen Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte) bestehen.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sind nicht zuständig für

  • Personen, die noch selbständig sind
  • Personen, die selbständig waren und mehr als 20 Gläubiger haben
  • Personen, die selbständig waren und gegen die noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mit ihren Arbeitnehmern bestehen. (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte)

Für diese Personen gilt das Regelinsolvenzverfahren. Anträge und Informationen hierzu erhalten Sie bei den Insolvenzgerichten. Für weitere Hilfen sind Rechtsanwälte zuständig.

Beratungsinhalte: Wie läuft die Schuldnerberatung praktisch ab?

Die Beratungsfachkraft

  • klärt mit Ihnen Ihre persönlichen Verhältnisse.
  • bespricht mit Ihnen Ihre finanziellen Möglichkeiten durch Erstellung eines Haushaltsplans unter Berücksichtigung von Einnahmenverbesserungen sowie Ausgabenreduzierungen.
  • überprüft Ihre Zahlungsverpflichtungen und berechnet Ihre Gesamtschulden.
  • unterstützt Sie beim Erhalt Ihrer Wohnung und Ihrer Stromversorgung.
  • unterstützt Sie beim Verhandeln mit Ihren Gläubigern.
  • informiert Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahrungen und die Chancen einer Restschuldbefreiung.
  • unterstützt Sie beim außergerichtlichen Einigungsversuch und begleitet Sie im gerichtlichen Insolvenzverfahren.
  • hilft Ihnen und Ihrer Familie, wieder selbstbewusst mit Ihren Angelegenheiten umzugehen , Ihre Lebensgrundlage zu sichern und eine neue Lebensperspektive aufzubauen und Ihre Familiensituation zu entspannen.

In der Leistungsbeschreibung sind die Aufgaben der Schuldnerberatung definiert. Diese Standards dienen als Orientierung, solange Schuldnerberatung kein eigenes Berufsbild hat. 

Erstgespräch

Wie können Sie sich auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten?

Vor allem bei akuten Problemen ist schnelle Hilfe gefordert. Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle. Unterstützen Sie die Beratungsfachkraft darin, dass sie sich in kurzer Zeit ein umfassendes Bild von Ihrer Situation machen kann. Dazu braucht Sie von Ihnen für das Erstgespräch folgende Unterlagen, die Sie, soweit Sie das können, ausgefüllt mitnehmen:

  • Haushaltsplan und die dazugehörenden Belege Ihrer Einnahmen, Sozialleistungsbescheide (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, -hilfe, Rente, Krankengeld), Unterhalt sowie Ausgaben (Strom, Miete, Versicherungen, Unterhaltsforderungen)
  • Vermögensübersicht (wie Lebensversicherungsvertrag, Immobilien, Bausparverträge, Auto.)
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis mit allen Gläubigern, auch wenn die Forderungen schon Jahre alt sind. Auf diese Liste aktuelle Anschriften und Aktenzeichen eintragen, wichtig ist die aktuelle Adresse, keine Postfächer

Des weiteren nehmen Sie bitte zum Erstgespräch mit:

  •  Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
  • einen Ordner, in den Sie die aktuellen Schriftwechsel mit allen Ihren Gläubigern sortiert einheften. In diesen Ordner gehören:

Grundlagen der Forderung (Kauf- oder Kreditvertrag), Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Was Sie noch bis zu dem vereinbarten Beratungstermin beachten sollten!

  • Bei einer Kontopfändung sind Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld bis zum siebten Tag nach Eingang auf dem Konto geschützt. Sie können in den ersten sieben Tagen vom Kreditinstitut die Auszahlung verlangen.
  • sofern Arbeitslohn auf das Konto eingeht, müssen Sie sofort einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Pfändungsschutz stellen. Dabei hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle bei Ihrem Amtsgericht.

Sollte das Finanzamt oder eine Verwaltungsbehörde das Konto gepfändet haben, müssen Sie den Antrag bei diesen Behörden stellen.

  • Machen Sie keine weiteren Schulden!
  • Unterschreiben Sie keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse!
  • Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Lohnabtretungsklauseln!
  • Vereinbaren Sie keine weiteren Zahlungsvereinbarungen!